Hochwasserschutzkonzept LTV


Das Hochwasserschutzkonzept der Pleiße wird aktualisiert - Bürger und die interessierte Öffentlichkeit können sich beteiligen.

Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen aktualisiert zurzeit das Hochwasserschutzkonzept für die Pleiße im Landkreis Zwickau. Ab heute (Montag, 08.04.2024) sind die Unterlagen mit den geplanten Änderungen sechs Wochen lang im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen einsehbar. Bis 21.05.2024 kann jeder, der sich für den Gewässerabschnitt 1. Ordnung interessiert, eine Rückmeldung über folgenden Link geben:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/lt/beteiligung/themen/1039578

Das Hochwasserschutzkonzept für die Pleiße stammt aus dem Jahr 2004 und wird nun zu einem sogenannten Hintergrunddokument für den Hochwasserrisikomanagementplan der Elbe aktualisiert. Dies ist Teil der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie. Es ist damit die wasserwirtschaftliche Grundlage für den Umgang mit Hochwasserrisiken an dem konkret untersuchten Gewässerabschnitt.

In die Bearbeitung fließen die Erfahrungen aus den Hochwassern nach 2002, die heutigen Warn- und Informationsmöglichkeiten sowie die aktuellen Hochwassergefahren- und -risikokarten mit ein. Auch werden die Hochwasserschutzmaßnahmen, die seit dem Hochwasser 2002 bereits umgesetzt wurden, berücksichtigt. Geprüft wird zudem, welcher Handlungsbedarf zur Hochwasservorsorge besteht und wie der Hochwasserschutz weiter verbessert werden kann. Dabei wird nicht nur der bauliche Hochwasserschutz, sondern auch Themen wie die Gefahrenabwehr oder die Vorsorge in der Fläche betrachtet. So werden unter anderem auch Möglichkeiten für weitere Retentionsräume (Überschwemmungsflächen) untersucht.

Die Rückmeldungen über das Beteiligungsportal werden geprüft und gegebenenfalls für die Endfassung des neuen Dokumentes berücksichtigt. Die Landestalsperrenverwaltung bittet um Verständnis, dass nach der Beteiligungsfrist eingehende Hinweise nicht berücksichtigt werden können.

Hintergrundinformation
Die Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie wurde 2010 in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Die Richtlinie gibt den Rahmen vor, wie innerhalb der EU mit dem Risiko durch Hochwasser umgegangen wird. So soll das Hochwasserrisiko durch Maßnahmen verringert werden, die zwischen Ober- und Unterliegern eines Flusses abgestimmt werden. Sie sollen einen angemessenen Schutz bieten und gleichzeitig möglichst wenig in die Natur eingreifen. Dafür werden Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt. Außerdem werden Karten veröffentlicht, auf denen zu sehen ist, welche Flächen bei welchem statistischen Hochwasserereignis überschwemmt werden.

Die sächsischen Hochwasserschutzkonzepte wurden bereits nach dem Augusthochwasser 2002 erstellt und existieren damit länger als die europäische Richtlinie. Sie werden in den nächsten Jahren sukzessive für alle Gewässer I. Ordnung und Grenzgewässer mit signifikantem Hochwasserrisiko in Sachsen überprüft und aktualisiert sowie als Hintergrunddokumente der Managementpläne für die Elbe bzw. Oder in das Hochwasserrisikomanagement eingebunden.