Bekanntmachungen


Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Neukirchen


Europawahl, Kommunalwahlen, Bürgermeister- und Landtagswahl 2024
Gruppenauskunft vor Wahlen – Widerspruchsrecht

Es erfolgt ein Hinweis gemäß § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz (BMG) auf das Recht, der Datenübermittlung nach § 50 Absatz 1 BMG an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen. Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl vorangegangenen Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten
1. Familienname,
2. Vorname unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
3. Doktorgrad und
4. derzeitige Anschriften sowie
5. sofern diese Person verstorben ist, diese Tatsache

von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu seinem Widerruf.

Neukirchen, 17.10.2023

Ines Liebald
Bürgermeisterin


Öffentliche Bekanntmachung


der Durchführung der Wahl zum Gemeinderat und den Ortschaftsräten in der Gemeinde Neukirchen/Pleiße am 9. Juni 2024

Sonderdruck Amtsblatt [3.291 KB]

Bekanntmachung zugelassene Wahlvorschläge [442 KB]

Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl in der Gemeinde Neukirchen/Pleiße und die Ortschaftsratswahlen in den Ortschaften Dänkritz und Lauterbach am Sonntag, dem 9. Juni 2024 im Mitteilungsblatt Ausgabe 04 vom 16. April 2024
Hiermit möchten wir auf einen Schreibfehler in der Bekanntmachung beim Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) für die Gemeinderatswahl hinweisen:
Beim Bewerber mit der lfd. Nr. 5; Töltzsch, Paul: lautet das richtige Geburtsjahr 1999

Bekanntmachung Einsichtnahme Wählerverzeichnis [104 KB]